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Lösungen für einzelne Zähne - Implantologie - ZahnarztAubing

Der häufigste Fall, bei dem ein Zahnimplantat in Frage kommt, ist der Verlust eines einzelnen Zahnes. Dabei stellt sich dann als allererstes die Frage: Muss eine Zahnlücke überhaupt geschlossen werden?

Zahnlücke im sichtbaren Bereich - Implantologie - ZahnarztAubing Dr. Johannes Stern, M.Sc. München
Zahnlücke im sichtbaren Bereich

Die ästhetische Verbesserung ist meist die größte Motivation für einen Patienten, eine Zahnlücke wieder schließen zu lassen.

Vor allem, wenn eine Zahnlücke im sichtbaren Bereich vorhanden ist, haben viele Patienten Hemmungen beim Reden oder Lachen und fühlen sich in ihrer Gesellschaftsfähigkeit eingeschränkt. Ebenfalls ist die Beissfunktion verschlechtert und auch Sprachstörungen könnten die Folge sein.

Geht aber ein Zahn verloren, der sich im Mund weiter hinten befindet, dann hören wir von unseren Patienten häufig den Satz: „Das sieht man da hinten ja sowieso nicht“.

Das mag stimmen, aber es ist dennoch aus statischen Gründen enorm wichtig, die verloren gegangene Stützzone wieder aufzubauen.

Zahnkippen infolge Zahnverlust - Implantologie - ZahnarztAubing Dr. Johannes Stern, M.Sc. München
Zahnkippen infolge Zahnverlust
  • Der Partnerzahn im gegenüberliegenden Kiefer hat keinen Gegendruck mehr und wächst in die Lücke hinein
  • Die Nachbarzähne links und rechts neben der entstandenen Zahnlücke haben keine Stütze mehr und kippen zur Lücke hin
  • Der Kieferknochen im Bereich des verlorengegangenen Zahnes wird nicht mehr benötigt und daher vom Körper abgebaut
  • Durch den Knochenschwund leidet auch die Stabilität der Nachbarzähne und die Kippung zur Lücke hin wird weiter verstärkt
  • Das Kiefergelenk und die Kaumuskulatur sind durch den fehlenden Zusammenbiss gestört und Zähneknirschen oder Kiefergelenksgeschwerden können die Folge sein

Brücke oder Implantat?

Vorteile der Implantatlösung

Keine Schädigung der Nachbarzähne

Bei einer Brückenlösung muss an den Nachbarzähnen viel Zahnsubstanz geopfert werden. Erst durch das Abschleifen der Zähne wird der benötigte Platz für die Zahnbrücke geschaffen. Dies kann bei einer Versorgung der Einzelzahnlücke mit einem Implantat vermieden werden. Die Nachbarzähne bleiben unversehrt.

Kein Knochenabbau

Wird ein Zahn mit einer Zahnbrücke ersetzt, so wird im Bereich des verloren gegangenen Zahnes der Kieferknochen nicht mehr benötigt. Der Körper fängt an, den Knochen an dieser Stelle abzubauen.

Wird jedoch der Kieferknochen mit einem Implantat wieder funktionell belastet, so merkt der Körper, dass der Knochen an dieser Stelle gebraucht wird und baut ihn dementsprechend auch nicht ab. Der Knochenabbau kann somit vermieden werden.

Bessere Kaudruckverteilung

Eine Zahnbrücke sitzt meist auf 2 Pfeilern. Die Zähne links und rechts neben der ursprünglichen Zahnlücke müssen nun den gesamten Kaudruck des fehlenden Zahnes mit abfedern. Dadurch, dass nun jeder der beiden Nachbarzähne 50% mehr Kaudruck aushalten muss, werden diese deutlich mehr Belastung ausgesetzt. Bei einer Implantatlösung wird der Kaudruck über das Implantat direkt in den Kieferknochen abgeleitet. Für die Nachbarzähne entsteht keine zusätzliche Belastung.

Leichtere Reinigung

Die Funktionsweise eines Implantates samt Krone entspricht der eines natürlichen Zahnes. Die Zahnzwischenräume sind genauso leicht zu reinigen wie vorher. Bei einer Zahnbrücke hingegen ist der Zahnzwischenraum mit der Zahnseide nicht mehr passierbar, da mindestens 3 Zähne miteinander verblockt sind. Somit sind die Bereiche unter der Brücke sind nur schwer zu reinigen.

Ihre Entscheidung

Implantatberatung mit Dr. Stern - Implantologie - ZahnarztAubing Dr. Johannes Stern, M.Sc. München
Implantatberatung mit Dr. Stern

Persönliche Beratung

Da die Vorteile einer Implantatlösung meistens überwiegen, entscheiden sich immer mehr Patienten für diese Versorgungsvariante.

Welche Lösung für Sie als Patient die beste ist, können wir gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung gemeinsam erörtern.

Bei Fragen zum Thema Zahnimplantate zögern Sie nicht uns anzurufen und einen Termin zu vereinbaren: Telefon: 089 / 863 35 33